An dieser Stelle möchte ich Ihnen aus persönlicher Erfahrung ein paar Tips und Hiweise geben, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden in Tschechien erleichtern können.
Grundsätzliches zum Thema “Personenstandsbücher”
Unter diesem Stichwort finden sich alle Bücher, man nennt sie auch Matriken, in denen Ereignisse zu Personen und kirchliche Handlungen aufgezeichnet wurden. Meistens handelt es sich dabei um Kirchenbücher, welche zumindest für Böhmen ab etwa dem Ende des 16. Jahrhunderts erhalten sind. Diese Bücher befinden sich in den staatlichen Gebietsarchiven und sind dort für jedermann frei einsehbar. Ein Großteil der Bücher wurde bereits digitalisiert und kann zu Hause am Computer ausgewertet werden. Ab etwa 1770 wurden in Böhmen Hausnummern eingeführt, was die Suche nach Personen schon um einiges erleichtert. Seit 1784 wurden die Bücher in staatlichem Auftrag geführt, wobei bestimmte Formvorschriften eingehalten werden mußten. Bis 1945 lagerten die Matriken in den örtlichen Pfarrämtern. Nach 1945 wurden alle Bücher beschlagnahmt, welche Einträge aus der Zeit vor der Errichtung der Standesämter im Jahr 1939 enthielten. Diese wurden und werden weiterhin unter Berücksichtigung der Datenschutzfristen an die staatlichen Gebietsarchive abgegeben. Somit können sich in den Pfarrämtern nur noch Bücher befinden, in welchen die Eintragungen nach Errichtung der Standesämter begonnen wurden.
Beschaffung von Personenstandsurkunden
Die Frage nach der Beschaffung von Personenstandsurkunden in Tschechien tritt immer wieder auf. Grundsätzlich ist es kein Problem wenn man einige Punkte beachtet.
Zuerst sollte man damit beginnen im entsprechenden Archiv zu suchen, vielleicht ist das entsprechende Personenstandbuch ja doch schon in einem der zuständigen staatlichen Gebietsarchive? Falls nein, kann man bei dem für den gesuchten Ort zuständigen Standesamt anfragen, eine Hilfe bei der Suche bietet zum Beispiel die Website http://www.risy.cz Grundlage für Auskünfte von Standesämtern ist das tschechische Personenstandsgesetz 301/2000 Sb. Hierzu ist im § 25 festgelegt, daß unter anderem natürliche Personen (die betroffene Person selbst, Geschwister und Familienmitglieder) schriftlich oder vor Ort Auskunft bekommen können. Der § 8 regelt hierzu den Begriff “Familienmitglieder”, hierzu zählen Kinder, Enkel, Urenkel sowie Eltern und Großeltern. Die Tatsache ein Familienmitglied zu sein ist durch Kopien entsprechender Urkunden zu belegen. Achten Sie bitte darauf, die Ereignisdaten so genau wie möglich anzugeben, die Standesämter führen keine Ahnenforschung durch!
Die Beantragung selbst kann mittels eines Vordruckes erfolgen, welcher hier heruntergeladen werden kann: http://www.genealogienetz.de/reg/SUD/formular-
Beschaffung von Kopien aus Kirchenbüchern
Für die Ahnen-
Datenschutzfristen
Eigentlich wäre es richtiger von “Aufbewahrungsfristen” zu sprechen. Der § 23 des Gesetzes 301/2000 Sb. regelt ledigllich die Zeit der Aufbewahrung der Bücher und deren Zweitschriften in den Standesämtern.
Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen (jeweils ab dem letzten Eintrag) für Personenstandsbücher welche sich noch in den örtlichen Verwaltungen befinden:
100 Jahre für Geburts-
75 Jahre für Heirats-
75 Jahre für Sterbebücher
Die angegebenen Fristen bedeuten nicht, daß nach deren Ablauf alle älteren Einträge frei eingesehen werden dürfen bzw. Auskunft erteilt wird. Das bedeutet vielmehr, daß zum Beispiel ein 1815 begonnenes und 1949 abgeschlossenes Taufbuch komplett dem Personenstandsrecht –Das Problem besteht nun darin, daß gemäß den §§ 25 und 8 nur ein bestimmter Personenkreis Anspruch auf Auskunft hat. So hat man z. B. keinen rechtlichen Anspruch auf Auskunft über einen z. B. 1817 geborenen UrUrUrUrgroßvater. Meine persönliche Erfahrung ist aber, daß sich in einem nettem, persönlichem Gespräch vor Ort vieles klären läßt.
Edit:
Inzwischen das das tschechische Personenstandsgesetz einen Paragraphen 25b bekommen, welcher die Auskunftserteilung wesentlich erleichtert. Siehe hier:
hallo, hört sich alles einfach an, ich selber versuche schon seit monaten kontakt zu div. ämtern per mail zu bekommen, habe schon etliche mails verschickt. auf keine einzige wurde reagiert.
ich fange lagsam an die lust am ahnenforschen zu verlieren,wobei es eigentlich ganz einfach wäre.
in meiner eigenen linie bin ich schon lange fertig (bin bis 1539 zurück gekommen).
jetzt möchte ich eigentlich nur wissen, wer die nachkommen (kinder und dessen ehepartner) von florian rapf geb. 11.3.1872 in schönau früherer bezirk znaim sind. verstorben ca.1944, die nachkommen wurden zwischen 1945 und 1946 ausgewiesen hauptsächlich süddeutschland und bayern.
gibt es eine möglichkeit, diese einzige frage über florian rapf zu beantworten ?
gruß armbruster
Hallo armbruster, danke für Deinen Kommentar. Im Prinzip ist es einfach, aber… Ich bin bisher immer gut damit gefahren, die Ämter postalisch und in tschechisch sowie unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen anzuschreiben. Aber wie oben geschrieben, die Ämter führen keine Familienforschung durch. Was ich Dir empfehlen kann, wäre:
1. Beim DRK Suchdienst in München mit allen bekannten Daten zur Familie nachfragen
2. das Gleiche bei der Heimatortkartei Sudetenland beim kirchlichen Suchdienst
3. gibt es für viele der alten Heimatkreise und -Orte Heimatkreis- bzw. Ortsbetreuer. An einen solchen würde ich mich mal wenden.
4. kann es sich auch lohnen mal im tschechischen zuständigen Kreisarchiv nachzufragen. Kann gut sein, daß noch Transportlisten existieren.
Ich weiß, das dies alles sehr langwierig sein kann, trotzdem
Viel Erfolg!
hallo mario,
erstmal vielen dank für die schnelle rückmeldung (hätte nicht gedacht, dass überhaupt eine reaktion kommt, hab ja in meiner mail geschrieben, dass ich schon mehrere mails geschrieben habe und bis heute keine einzige antwort bekam).
vorab danke für die tips, das erste was ich heute noch machen werde, ist der kontakt zum drk münchen.
trotzdem verstehe ich nicht, dass es so schwer sein soll (bei den tschechen) eine ganz einfach info zu bekommen. wie schon in meiner ersten mail geschrieben, möchte ich nur wissen wieviele kinder florian rapf *11.3.182 in schönau (kreis znaim) hatte und wann diese geboren sind.
als ich meine linie (armbruster) gemacht habe, hatte ich alle daten innerhalb einem 1/4 jahr zusammen, ich bin bei meinem stammbaum bis 1539 zurück gekommen.
trotzdem vielen dank für die antwort, gruß roland
Morjen Roland,
die Auskunftserteilung ist im Gesetz 301/2000 Sb. ganz klar geregelt: an den Betroffenen selbst, Geschwister, Familienmitglieder und Bevollmächtigte. Familienmitglieder sind Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern und Großeltern, punkt. Da hast Du auf offiziellem Wege keine Chance. Versuche einen Kontakt aufzubauen und fahr dann selbst hin, da geht so manches 🙂
Grüße
Mario