Entrichten von Verwaltungsgebühren in der Tschechischen Republik

Ja genau, hier gehts um Geld. Genauer gesagt um das entrichten von Gebühren. Wie kommt mein Geld an das tschechische Standesamt damit ich meine Dokumente bekomme?

Vorab: das Ganze natürlich unter Ausschluß jeglicher Garantie!

Kürzlich hatte ich einen netten Mailkontakt mit einer Standesamtsmitarbeiterin zu diesem Thema. Kurz und bündig:

  • Die Begleichung der Verwaltungsgebühren hat grundsätzlich in tschechischer Währung zu erfolgen.

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  • Die Bezahlung muß immer vorab erfolgen und kann sowohl in bar als auch per Überweisung (in CZK!) geschehen.
  • Einzige Ausnahme: bei Zustellung der Urkunden über die tschechische Botschaft, hier erfolgt vorab ein Gebührenbescheid. Dieser ist in EURO zu begleichen.

Will man also die Dokumente direkt zugesandt haben und möchte man die Gebühren überweisen, muß man vorher die Bankverbindung und das Kassenzeichen erfragen. Vermutlich wird man die Bankverbindung in dieser Form mitgeteilt bekommen: 00-0000000000/0000 In diesem Falle kann man sich hier die SEPA-Bankverbindung berechnen lassen:

http://www.iban-rechner.de/bic_und_iban.html

Da es sich in diesem Falle um eine Fremdwährungsüberweisung handelt, sollte man sich vorher über die Gebühren informieren. Die VR-Bank in meiner Stadt verlangt stolze 11.50 Euro.

Grundlage für die entstehenden Verwaltungsgebühren ist das Gesetz 634/2004 Sb. Die uns interessierenden Gebührentatbestände sind im Anhang Teil1 geregelt.

Für uns sind besonders wichtig:

 
  • Položka 2: “a) Einsichtnahme in Personenstandsbücher oder Urkundensammlungen.”
  • Položka 3: “a) Herausgabe von Abschriften, Kopien aus Büchern, Sammlungen etc.”
  • Položka 3: “b) Herausgabe von Abschriften von (Personenstands-) Urkunden.”

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