zivile Personenstandsbücher in Böhmen

Meistenteils benutzen die Ahnen- bzw. Familienforscher die in den staatlichen Gebietsarchiven lagernden von der katholischen Kirchen geführten Tauf- Trauungs- und Totenbücher. Relativ wenig bekannt ist, daß es schon seit Ende des 19. Jahrhunderts auch sogenannte zivile Personenstandsbücher gab.

Hier wurden vor allem Trauungen von Paaren eingetragen, von denen z. B. einer der Partner keine Konfession besaß. War selten aber kam vor. Ab etwa 1920 findet man in den katholischen Kirchenbüchern viele Randvermerke, nach denen der z. B. 1900 getaufte Max Mustermann aus der Kirche ausgetreten und konfessionslos geblieben ist. Ebenso kam es etwa ab 1920 vor, daß Ehen durch die damaligen Kreisgerichte geschieden wurden. Da das katholische Kirchenrecht eine Trennung der Ehe nicht vorsah, war es somit nicht möglich eine Wiederverheiratung in ein Kirchenbuch einzutragen. Auch hier kamen dann ab etwa 1920 verstärkt die bei den Bezirkshauptmannschaften geführten „Zivilmatriken“ ins Spiel. Wenn man weiß, daß die Ehe z. B. eines Vorfahren geschieden wurde, kann es sich lohnen eine Wiederverheiratung in diesen Matriken zu suchen.

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